Zusammenfassung: Die Autoren nehmen zur Grunderwerbsteuerpflicht im Fall einer Veräußerung einer im Einbringungsvertrag angegebenen Liegenschaft vor dem Einbringungsstichtag und eines Neuerwerbs eines Grundstücks zwischen dem Einbringungsstichtag und dem Tag des Vertragsabschlusses Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 22 Abs 4 UmgrStg; § 1 Abs 1 GrEStG; § 1 Abs 2 GrEStG