Zusammenfassung: Die Autoren nehmen Stellung zur Frage, ob eine nach der Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH und erfolgter Meldung zum Firmenbuch vorgeschriebene Umsatzsteuersondervorauszahlung beglichen werden muss.
Rechtsgrundlagen: § 22 Abs 2 UmgrStG; § 21 Abs 1a UStG