Zusammenfassung: Die Beteiligung an einer GmbH, die Immobilienvermögen besitzt, mit einer Geldeinlage unterliegt nicht der Grunderwerbsteuerpflicht.
Rechtsgrundlagen: § 23 Abs. 1 UmgrStG; Art IV UmgrStG
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Zusammenfassung: Die Beteiligung an einer GmbH, die Immobilienvermögen besitzt, mit einer Geldeinlage unterliegt nicht der Grunderwerbsteuerpflicht.
Rechtsgrundlagen: § 23 Abs. 1 UmgrStG; Art IV UmgrStG
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