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Praxisfragen zum Umgründungs-(steuer-)recht UmS 115/19/02

SteuernDr. Werner Wiesner; Mag. Dr. Walter SchwarzingerSWK 2002, S 525 Heft 19 v. 1.7.2002

Zusammenfassung: Die Beteiligung an einer GmbH, die Immobilienvermögen besitzt, mit einer Geldeinlage unterliegt nicht der Grunderwerbsteuerpflicht.

Rechtsgrundlagen: § 23 Abs. 1 UmgrStG; Art IV UmgrStG

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