Zusammenfassung: Das BMF erläutert, dass die Vermittler von Privatkäufern für Kraftfahrzeuge im Regelfall nicht an die Mitteilungspflicht des § 109a EStG 1988 gebunden sind.
Weiterführende Hinweise: BMF, 03.06.2002
Zusammenfassung: Das BMF erläutert, dass die Vermittler von Privatkäufern für Kraftfahrzeuge im Regelfall nicht an die Mitteilungspflicht des § 109a EStG 1988 gebunden sind.
Weiterführende Hinweise: BMF, 03.06.2002