Zusammenfassung: Eine Umgründung auf den letzten Regelbilanzstichtag des Erblassers durch den Erben ist zulässig.
Rechtsgrundlagen: § 13 Abs. 2 UmgrStG; § 24 Abs. 1 UmgrStG
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Eine Umgründung auf den letzten Regelbilanzstichtag des Erblassers durch den Erben ist zulässig.
Rechtsgrundlagen: § 13 Abs. 2 UmgrStG; § 24 Abs. 1 UmgrStG
Schlagwörter: