Zusammenfassung: Der Autor weist darauf hin, dass kein Zusammenhang zwischen der beruflichen Veranlassung einer doppelten Haushaltsführung und dem Einkommen des Ehepartners am Familienwohnsitz besteht.
Rechtsgrundlagen: Rz 345 LStR 2002; Rz 341 LStR 2002