Zusammenfassung: Das BMF beschreibt die Rahmenbedingungen für eine Einbringung nach Art III UmgrStG bei Vorliegen einer offenen Treuhandschaft.
Rechtsgrundlagen: Art III UmgrStG
Weiterführende Hinweise: BMF, 18.04.2002
Zusammenfassung: Das BMF beschreibt die Rahmenbedingungen für eine Einbringung nach Art III UmgrStG bei Vorliegen einer offenen Treuhandschaft.
Rechtsgrundlagen: Art III UmgrStG
Weiterführende Hinweise: BMF, 18.04.2002