§ 3 Abs. 3 KommStG 1993
Der VwGH erörtert, dass für die Lohnzahlungen an die Beschäftigten der Werkskantine einer Körperschaft öffentlichen Rechts Kommunalsteuer zu entrichten ist.
VwGH 17.10.2001, 99/13/0002
§ 3 Abs. 3 KommStG 1993
Der VwGH erörtert, dass für die Lohnzahlungen an die Beschäftigten der Werkskantine einer Körperschaft öffentlichen Rechts Kommunalsteuer zu entrichten ist.
VwGH 17.10.2001, 99/13/0002