§ 33 TP 5 GebG
Die Umsatzsteuer ist bei der Bemessung der Gebührenpflicht nach § 33 TP 5 GebG zu berücksichtigen.
VwGH 01.10.2001, 2001/16/0312
§ 33 TP 5 GebG
Die Umsatzsteuer ist bei der Bemessung der Gebührenpflicht nach § 33 TP 5 GebG zu berücksichtigen.
VwGH 01.10.2001, 2001/16/0312