Zusammenfassung: Die Autoren nehmen zur Liebhabereiprüfung bei der entgeltlichen Überlassung von Gebäuden Stellung und beschreiben die Bestimmung der Ertragsfähigkeit, der Einkunftsquelleneigenschaft und des Gesamtgewinnerzielungsvorsatzes.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 LVO; § 2 Abs 3 LVO; § 2 Abs 1 LVO