Zusammenfassung: Die Autoren setzen sich kritisch mit der gebotenen Berücksichtigung des Kinderbetreuungsgelds im Hochrechnungsverfahren, somit also beim Progressionsvorbehalt auseinander und zeigen die Parallelen zum Karenzurlaubsgeld. Resümierend vertreten sie die Ansicht, dass diese Einbeziehung mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip nicht in Einklang steht und in Verbindung mit der Zuverdienstgrenze auch ein bedenkliches Spannungsfeld zum Willkürverbot eröffnet.