Zusammenfassung: Die FLD für Wien, NÖ und Bgld prüft, ob die Vermietung von Appartements als Schaffung einer Einkunftsquelle zu qualifizieren ist und erläutert, dass der Verkauf der Appartements nach der Kredittilgung die fehlende Gewinnerzielungsabsicht des Eigentümers indiziert.
FLD für Wien, NÖ und Bgld, II/9, 31.10.2001