Zusammenfassung: Die FLD für Wien, NÖ und das Burgenland prüft, unter welchen Voraussetzungen die Kosten für den jährlichen Austausch der Fenster als nutzwertsteigernde Instandsetzungsaufwendungen berücksichtigt werden können.
FLD Wien, NÖ und Bgld, Senat II/9, 06.02.2001