§ 6 EStG 1988; § 5 EStG 1988
Der Autor bespricht ein Erkenntnis des VwGH , in dem dieser darlegte, dass die Bereitstellung von besserungskapital nicht als Betriebsausgabe qualifiziert werden könne, da bezüglich der Rückerstattungsansprüche eine Aktivierungspflicht bestehe.