Zusammenfassung: Die Einkommensteuerpflicht der Erben wird am Todestag des steuerpflichtigen Erblassers begründet; die ruhende Verlassenschaft trifft hingegen keine Einkommensteuerpflicht.
FLD Wien, NÖ und Bgld, Senat II/12, 21.06.2000
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 EStG; § 145 Abs 1 AußStrG; § 810 ABGB