Zusammenfassung: Die Autoren erläutern, welche arbeitsrechtlichen Gestaltungsvarianten für die Beschäftigung von Lehrbeauftragten offen stehen und setzen sich mit der im Budgetbegleitgesetz 2001 vorgesehenen Rechtsänderung, die im Sozialversicherungsrecht eine Abgrenzung zwischen Vortragenden, Lehrbeauftragten und Unterrichtenden vorsieht, auseinander. Aufbauend auf einer Darstellung der sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen für Lehrtätigkeiten in- und außerhalb von Erwachsenenbildungseinrichtungen und einer tabellarischen Übersicht der daraus resultierenden steuerlichen Folgen gehen sie schließlich der Frage nach, ob die Differenzierung zwischen Erwachsenenbildungseinrichtungen und anderen Lehreinrichtungen mit verfassungsrechtlichen Vorgaben in Einklang steht.