§ 131 BAO; Durchführungserlass des BMF zu §§ 126ff BAO
Die Autoren nehmen ein Erkenntnis des VwGH zum Anlass, um sich mit der Frage auseinander zu setzen, ob bei nicht täglicher Dokumentation der Bargeldbewegungen in den Geschäftsbüchern die Führung eines Kassabuchs notwendig ist.