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Kassabuch bei nicht täglicher Eintragung der Bargeldbewegungen in die Bücher erforderlich?

WirtschaftMag. Rudolf Siart; MMag. Karl TemmSWK 2001, W 1 Heft 3 v. 20.1.2001

§ 131 BAO; Durchführungserlass des BMF zu §§ 126ff BAO

Die Autoren nehmen ein Erkenntnis des VwGH zum Anlass, um sich mit der Frage auseinander zu setzen, ob bei nicht täglicher Dokumentation der Bargeldbewegungen in den Geschäftsbüchern die Führung eines Kassabuchs notwendig ist.

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