BBG 2001, BGBl I 142/2000; § 212 Abs 3 BAO; § 218 Abs 2 BAO; § 235 Abs 3 BAO; § 237 Abs 2 BAO
Der Autor informiert darüber, dass im BBG 2001 die Prolongierung bestimmter nachfristen in der BAO angeordnet wurde und weist nach, dass dies die Rechtsschutzmöglichkeiten im Fall der Ablehnung von beantragten Zahlungserleichterungen verbessert.