Zusammenfassung: Die Autorin beschreibt den Anwendungsbereich des Euro-Währungsangabengesetzes, das die Unternehmer für einen Zeitraum von 01.10.2001 bis 28.02.2002 zur doppelten Preisangabe in Schilling- und in Eurobeträgen verpflichtet.Dabei weist sie auch auf vorgesehene Begünstigungen für Kleinunternehmer sowie auf die normierten Sanktionsbestimmungen hin.