§ 4 Abs 4 EStG 1988
Bewirtungsspesen für Geschäftsbesprechungen eines Rechtsanwalts, die der Präsentation des Leistungsspektrum des Anwalts dienen, können steuerlich als Betriebsausgaben anerkannt werden.
VwGH 30.05.2001, 95/13/0292
§ 4 Abs 4 EStG 1988
Bewirtungsspesen für Geschäftsbesprechungen eines Rechtsanwalts, die der Präsentation des Leistungsspektrum des Anwalts dienen, können steuerlich als Betriebsausgaben anerkannt werden.
VwGH 30.05.2001, 95/13/0292