§ 16 Abs 1 EStG 1988
Der VwGH prüft, ob aus der Verantwortlichkeit des vormaligen Geschäftsführers einer GmbH resultierende Zahlungen einkommenssteuerlich als Werbungskosten qualifiziert werden können.
VwGH 30.05.2001, 95/13/0288
§ 16 Abs 1 EStG 1988
Der VwGH prüft, ob aus der Verantwortlichkeit des vormaligen Geschäftsführers einer GmbH resultierende Zahlungen einkommenssteuerlich als Werbungskosten qualifiziert werden können.
VwGH 30.05.2001, 95/13/0288