§ 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988
Kosten eines bundesangestellten für ein Gehaltskonto und eine Kreditkarte können steuerlich nicht als Werbungskosten anerkannt werden.
VwGH 30.05.2001, 96/13/0052
§ 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988
Kosten eines bundesangestellten für ein Gehaltskonto und eine Kreditkarte können steuerlich nicht als Werbungskosten anerkannt werden.
VwGH 30.05.2001, 96/13/0052