§ 17 Abs 1 EStG 1988; § 22 EStG
Der VwGH erörtert, dass der Bestand mehrerer Einnahmequellen die Aufteilung der investierten Kosten gebietet.
VwGH 29.05.2001, 2001/14/0090
§ 17 Abs 1 EStG 1988; § 22 EStG
Der VwGH erörtert, dass der Bestand mehrerer Einnahmequellen die Aufteilung der investierten Kosten gebietet.
VwGH 29.05.2001, 2001/14/0090