§ 23 EStG 1988
Bei voraussehbarer Erzielung eines Gesamtüberschusses kann der Einkunftsquellenstatus einer wirtschaftlichen Tätigkeit bejaht werden.
VwGH 28.03.2001, 96/13/0013
§ 23 EStG 1988
Bei voraussehbarer Erzielung eines Gesamtüberschusses kann der Einkunftsquellenstatus einer wirtschaftlichen Tätigkeit bejaht werden.
VwGH 28.03.2001, 96/13/0013