§ 23 EStG; § 25 EStG
Der VwGH qualifiziert die Tätigkeit eines Animateurs als werkvertragliche und nicht als selbständige Erwerbstätigkeit.
VwGH 28.03.2001, 96/13/0010
§ 23 EStG; § 25 EStG
Der VwGH qualifiziert die Tätigkeit eines Animateurs als werkvertragliche und nicht als selbständige Erwerbstätigkeit.
VwGH 28.03.2001, 96/13/0010