§ 4 Abs 1 KommStG
Ein Mietgebäude, für das der Vermieter eine Hausbesorgerin eingestellt hat, ist kommunalsteuerlich als Betriebstätte zu qualifizieren.
VwGH 28.03.2001, 96/13/0018
§ 4 Abs 1 KommStG
Ein Mietgebäude, für das der Vermieter eine Hausbesorgerin eingestellt hat, ist kommunalsteuerlich als Betriebstätte zu qualifizieren.
VwGH 28.03.2001, 96/13/0018