§ 67 Abs 7 EStG 1988
Der VwGH prüft, ob der Vorschlag zur Anwendung neuer Software-Programme im konkreten Fall als steuerbegünstigter Verbesserungsvorschlag qualifiziert werden kann.
VwGH 28.03.2001, 95/13/0184
§ 67 Abs 7 EStG 1988
Der VwGH prüft, ob der Vorschlag zur Anwendung neuer Software-Programme im konkreten Fall als steuerbegünstigter Verbesserungsvorschlag qualifiziert werden kann.
VwGH 28.03.2001, 95/13/0184