Zusammenfassung: Die Autorin setzt sich mit der Angemessenheit der sechsmonatigen Bearbeitungsfrist für die Prüfung von Rechtsmitteln durch die Abgabenbehörden auseinander, weist aber darauf hin, dass eine zügige Bearbeitung im Regelfall nur bei einer entsprechenden Mitwirkungsbereitschaft des Rechtsmittelwerbers zur Ermittlung des Sachverhalts gewährleistet werden kann.