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Die sechsmonatige Entscheidungspflicht der Finanzbehörden im Berufungsverfahren

SteuernDr. Gertraude LangheinrichSWK 2001, S 546 Heft 20 und 21 v. 15.7.2001

Zusammenfassung: Die Autorin setzt sich mit der Angemessenheit der sechsmonatigen Bearbeitungsfrist für die Prüfung von Rechtsmitteln durch die Abgabenbehörden auseinander, weist aber darauf hin, dass eine zügige Bearbeitung im Regelfall nur bei einer entsprechenden Mitwirkungsbereitschaft des Rechtsmittelwerbers zur Ermittlung des Sachverhalts gewährleistet werden kann.

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