§ 102 Abs 1 GewO 1994; § 102 Abs 4 GewO 1994 idF BGBl I 63/1997
Der Ausschluss von Personengesellschaften von der Ausübung des Rauchfangkehrergewerbes steht mit dem Grundrecht auf Erwerbsfreiheit und dem Gleichheitsgrundsatz nicht in Einklang.
§ 102 Abs 1 GewO 1994; § 102 Abs 4 GewO 1994 idF BGBl I 63/1997
Der Ausschluss von Personengesellschaften von der Ausübung des Rauchfangkehrergewerbes steht mit dem Grundrecht auf Erwerbsfreiheit und dem Gleichheitsgrundsatz nicht in Einklang.