Zusammenfassung: Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder weist darauf hin, dass die Beschränkungen des Vorsteuerabzugsrechts für Geschäftsessen und Fiskal-Lkws mit gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben nicht in Einklang stehen und spricht sich für eine umgehende Gesetzeskorrektur aus, um die Budgetsanierung nicht zu gefährden.
Schlagwörter: