Zusammenfassung: Der Autor verweist darauf, dass die umsatzsteuerlichen Sonderbestimmungen für die Ausgliederung von Aufgaben der Gebietskörperschaften im Budgetbegleitgesetz 2001 eine Vorsteuerabzugsmöglichkeit für die Rechtsnachfolger nicht eröffnen, da dies nur durch Umgestaltung der § 12 Abs 3 UStG und 10 bis 12 UStG erreicht werden könnte. Ein Auszug aus einem konkretisierenden Erlass des BMF rundet den Beitrag schließlich ab.