Zusammenfassung: Der Autor weist auf die bedenkliche Handlungspraxis der Finanzverwaltung hin, die das Vorsteuerabzugsrecht bei langfristigen Sanierungen im Fall der Nichtanführung des Lieferungs- oder Leistungstages in einer Anzahlungs- oder Teilrechnung aberkennt. Kohler vertritt dabei die Ansicht, dass diese seiner Meinung nach übertriebene Betonung der Formalerfordernisse des § 11 UStG mit dem Gesetzestelos nicht in Einklang steht, da das Vorsteuerabzugsrecht bei Anzahlungs- und Teilrechnungen erst mit der Begleichung der Rechnung begründet werde.