Zusammenfassung: Die Berücksichtigung der Absetzung für Abnutzung bei einer 300 Jahre alten Meistergeige ist ebenso wie die Zugrundelegung einer Restnutzungsdauer von 100 Jahren zulässig.
BFH, 26.01.2001, VI R 26/98
Rechtsgrundlagen: § 7 EStG
Zusammenfassung: Die Berücksichtigung der Absetzung für Abnutzung bei einer 300 Jahre alten Meistergeige ist ebenso wie die Zugrundelegung einer Restnutzungsdauer von 100 Jahren zulässig.
BFH, 26.01.2001, VI R 26/98
Rechtsgrundlagen: § 7 EStG