Zusammenfassung: Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit der Frage auseinander, in welchem Zeitpunkt die Kapitalertragsteuerpflicht für Zuwendungen einer Privatstiftung an einen Begünstigten begründet wird. Aufbauend auf einer zivilrechtlichen Qualifikation der Zuwendungen von Privatstiftungen nimmt er dabei zur Anwendung des Zuflussprinzips des § 19 estg und der Zuflussfiktion in § 95 Abs 4 Z 4 EStG Stellung, spricht sich resümierend aber für die ausschließliche Zugrundelegung des § 95 Abs 4 Z 4 EStG aus. Lang weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Entstehung des Kapitalertragsteuerabzugsrechts jedenfalls die ausdrückliche oder konkludente Annahme der Zuwendung durch den Begünstigten voraussetzt.