§ 20 EStG
Sofern kein Werbezweck erfüllt wird, unterliegen die Ausgaben eines Bürgermeisters für die Brauchtumspflege einem Abzugsverbot.
VwGH 14.12.2000, 95/15/0040
§ 20 EStG
Sofern kein Werbezweck erfüllt wird, unterliegen die Ausgaben eines Bürgermeisters für die Brauchtumspflege einem Abzugsverbot.
VwGH 14.12.2000, 95/15/0040