Zusammenfassung: Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit dem Geltungsbereich und der Auslegung des § 240 Abs 3 BAO auseinander, der durch das Budgetbegleitgesetz 2001 modifiziert wurde und die Rahmenbedingungen für die Rückerstattung unrechtmäßig einbehaltener Beträge konkretisiert. In diesem Zusammenhang nimmt er auch zu den maßgeblichen Antragsinhalten und der Antragsfrist Stellung, erläutert, in wessen sachlichen und örtlichen Kompetenzbereich die Prüfung des Antrags sowie die Rückerstattung der einbehaltenen Beträge fällt und beschreibt allfällige Konsequenzen dieser Bestimmung auf Gutschriftsbescheid. Erwägungen zur Anwendung der Gutschriftsverzinsung runden den Beitrag schließlich ab.