§ 30 EStG 1988
Der VwGH nimmt zur höhenmäßigen Bestimmung der aliquoten Anschaffungskosten bei der Veräußerungen von Grundstücksteilen und einer Eigentumswohnung bzw. eines Gebäudes im Fall einer nachvollziehbaren Mischpreisbildung und zu den Voraussetzungen für eine Abweichung vom Flächen- bzw. Parifizierungsschlüssel Stellung.