§ 4 Abs 6 UStG
Die Ablöse von Bestandrechten für die betriebliche Nutzung von Räumen gegen eine Wohnungsübergabe ist umsatzsteuerpflichtig.
VwGH 20.06.2000, 98/15/0006
§ 4 Abs 6 UStG
Die Ablöse von Bestandrechten für die betriebliche Nutzung von Räumen gegen eine Wohnungsübergabe ist umsatzsteuerpflichtig.
VwGH 20.06.2000, 98/15/0006