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Zuwendungen an Bundesmuseen

SteuernBMFSWK 2000, S 705 Heft 29 v. 10.10.2000

Zusammenfassung: Finanzielle Zuwendungen an Bundesmuseen unterliegen keiner Schenkungssteuerpflicht.

Rechtsgrundlagen: § 15 Abs 1 Z 12 ErbStG

Weiterführende Hinweise: BMF, 08.08.2000

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