Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Lohnsteuerpflicht hinsichtlich der Bezüge eines Vorstands einer Privatstiftung und gleichzeitigen Geschäftsführers einer Tochterkapitalgesellschaft der Stiftung Stellung und erläutert, unter welchen Voraussetzungen die Leistungsbezüge aus der Kapitalgesellschaft steuerlich als Einkünfte aus nichtselbständiger Erwerbstätigkeit anerkannt werden können.