Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Vortragsfähigkeit der Verluste der Ober- und Untergesellschaft im Rahmen einer Konzernverschmelzung Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 12 Abs 2 KStG
Weiterführende Hinweise: BMf, 06.09.2000
Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Vortragsfähigkeit der Verluste der Ober- und Untergesellschaft im Rahmen einer Konzernverschmelzung Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 12 Abs 2 KStG
Weiterführende Hinweise: BMf, 06.09.2000