§ 280 BAO
Der VwGH erörtert, ob und bis zu welchem Zeitpunkt neue Tatsachen, von denen die erstinstanzliche Abgabenbehörde Kenntnis erlangt hat, in die Entscheidung des Berufungsverfahrens einzubeziehen sind.
VwGH 02.02.2000, 97/13/0187
§ 280 BAO
Der VwGH erörtert, ob und bis zu welchem Zeitpunkt neue Tatsachen, von denen die erstinstanzliche Abgabenbehörde Kenntnis erlangt hat, in die Entscheidung des Berufungsverfahrens einzubeziehen sind.
VwGH 02.02.2000, 97/13/0187