§ 16 EStG 1988
Der VwGH prüft, ob die Ausgaben, die im Rahmen der unentgeltlichen Ausübung der Funktion eines Vereinsvorstands erwachsen, als Werbungskosten bei einer anderen Tätigkeit in Abzug gebracht werden dürfen.
VwGH 23.05.2000, 99/14/0301
§ 16 EStG 1988
Der VwGH prüft, ob die Ausgaben, die im Rahmen der unentgeltlichen Ausübung der Funktion eines Vereinsvorstands erwachsen, als Werbungskosten bei einer anderen Tätigkeit in Abzug gebracht werden dürfen.
VwGH 23.05.2000, 99/14/0301