Zusammenfassung: Der BFH nimmt zu den Unterschiedsmerkmalen zwischen einer privaten Vermögensverwaltung und einem gewerblichen Grundstückshandel anhand des Beispiels eines Einfamilienhauses Stellung und beschreibt in diesem Zusammenhang auch zur Anwendung der Drei-Objekt-Theorie Stellung.
BFH, 15.03.2000, X R 130/97