Zusammenfassung: Zur Ermittlung der Einkünfte einer Kapitalgesellschaft kommt nur die Gewinnermittlungsart nach § 5 Abs 1 EStG 1988 in Frage; ein fehlender Jahresabschluss rechtfertigt die Schätzung durch die Finanzbehörde.
Rechtsgrundlagen: § 7 Abs 3 KStG 1988; § 5 Abs 1 EStG 1988; § 124 BAO; § 184 BAO