Zusammenfassung: Die Zusammenführung mehrerer privat gehaltener Beteiligungsrechte an Kapitalgesellschaften in einer Erwerbsgesellschaft begründet nur eine Miteigentumsgemeinschaft und kein Veräußerungsgeschäft.
Rechtsgrundlagen: § 31 EStG
Zusammenfassung: Die Zusammenführung mehrerer privat gehaltener Beteiligungsrechte an Kapitalgesellschaften in einer Erwerbsgesellschaft begründet nur eine Miteigentumsgemeinschaft und kein Veräußerungsgeschäft.
Rechtsgrundlagen: § 31 EStG