Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Zulässigkeit der Einbringung einer Kommanditgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft im Fall der Ablehnung des Einbringungsbeschlusses durch einen Gesellschafter der KG Stellung.
Rechtsgrundlagen: Art III UmgrStG; § 13 Abs 2 UmgrStG