Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Fremdüblichkeit einer Pensionszusage an einen wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft und zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Bildung einer Pensionsrückstellung Stellung.
vgh, 24.06.1999, 94/15/0185