Zusammenfassung: Die Übernahme der Funktion eines unechten stillen Gesellschafters durch den vormaligen Kommanditisten hat keine Auswirkungen im Ertragsteuerrecht.
Weiterführende Hinweise: BMF, 18.07.2000
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Zusammenfassung: Die Übernahme der Funktion eines unechten stillen Gesellschafters durch den vormaligen Kommanditisten hat keine Auswirkungen im Ertragsteuerrecht.
Weiterführende Hinweise: BMF, 18.07.2000
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