Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Anwendbarkeit der Steuerbegünstigung in § 37 Abs 5 EStG bei Veräußerung der Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft und gleichzeitigen Beendigung der damit in Verbindung stehenden Erwerbstätigkeit Stellung. Dabei führt er aus, dass die Zugrundelegung von § 37 abs 5 estg einen zeitlichen Konnex zwischen der Vollendung des 60. Lebensjahres und der Beendigung der Erwerbstätigkeit nicht voraussetzt.